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FAQ Pflegeunternehmen

Bezahlung & Abrechnung

Ist der hellomed-Service abrechnungsfähig bei den Kassen?

Ist der hellomed-Service abrechnungsfähig bei den Kassen?

Ja, die volle Abrechnungsfähigkeit bzw. Refinanzierbarkeit des hellomed-Services ist gewährleistet. Konkret kann der Pflegedienstleister den hellomed-Service über 2 Wege refinanzieren: Option 1: Refinanzierung durch Hauskrankenpflege-Richtlinie (HKP) Nr. 26 Diese beinhaltet: - das Stellen der ärztlich verordneten Medikamente, also das Bereitstellen und Zusammenstellen der Arzneimittel sowie die Einnahmekontrolle, - die Verabreichung,

Was kostet hellomed für Pflegedienstleister?

Was kostet hellomed für Pflegedienstleister?

Der Preis hängt von Ihren Leistungswünschen ab. Nehmen Sie hierfür Kontakt mit hellomed über das Beratungsformular auf unserer Webseite auf.

Ist der hellomed-Service abrechnungsfähig bei den Kassen?

Ist der hellomed-Service abrechnungsfähig bei den Kassen?

Ja, die volle Abrechnungsfähigkeit bzw. Refinanzierbarkeit des hellomed-Services ist gewährleistet. Konkret kann der Pflegedienstleister den hellomed-Service über 2 Wege refinanzieren: Option 1: Refinanzierung durch Hauskrankenpflege-Richtlinie (HKP) Nr. 26 Diese beinhaltet: - das Stellen der ärztlich verordneten Medikamente, also das Bereitstellen und Zusammenstellen der Arzneimittel sowie die Einnahmekontrolle, - die Verabreichung,

Wie erfolgt die Abrechnung?

Wie erfolgt die Abrechnung?

Abrechnung mit Pflegedienstleister: Die hellomed-Club-Mitgliedschaftsgebühr wird monatlich per Rechnung oder Lastschrift mit dem Pflegedienstleister abgerechnet. Diese erhält der Pflegedienstleister als Email und ist transparent nach Patient und Leistung aufgeschlüsselt. Abrechnung mit Patienten: Sollten Patienten nicht von der gesetzlichen Zuzahlung der Arzneimittel befreit sein oder zusätzliche nicht verschreibungspflichtige Medikamente bzw. Nahrungsergänzungsmittel

Ist der hellomed-Service abrechnungsfähig bei den Kassen?

Ja, die volle Abrechnungsfähigkeit bzw. Refinanzierbarkeit des hellomed-Services ist gewährleistet.

Konkret kann der Pflegedienstleister den hellomed-Service über 2 Wege refinanzieren:

Option 1: Refinanzierung durch Hauskrankenpflege-Richtlinie (HKP) Nr. 26

Diese beinhaltet:

– das Stellen der ärztlich verordneten Medikamente, also das Bereitstellen und Zusammenstellen der Arzneimittel sowie die Einnahmekontrolle,

– die Verabreichung, zum Beispiel die orale Einnahme von Tabletten.

Wichtig: In der Vergangenheit gab es häufig Unsicherheiten bei Pflegediensten bei der Abrechnung der HKP Nr 26, insbesondere in Bezug auf das Richten der Medikamente bei Einbindung einer verblisternden Apotheke.  Die Abrechnungsfähigkeit ist jedoch auch dann mit den Kassen gewährleistet und klar geregelt – siehe Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Weitere Informationen zur Abrechnungsfähigkeit der HKP Nr. 26 finden Sie im folgenden Ratgeberartikel

Option 2: Refinanzierung durch eine Servicegebühr für Rezepte- & Arzneimittelbeschaffung

Anfallende Leistungen wie das Besorgen von Rezepten können durch den Pflegedienst mit den Kunden abgerechnet werden:  Dies geschieht entweder als Privatzahlerleistung oder durch den §45b Entlastungsbetrag oder §36 Pflegesachleistung (Stichwort „Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld“). Für mehr Informationen zur Refinanzierbarkeit sprechen Sie uns gerne an.

Ist der hellomed-Service abrechnungsfähig bei den Kassen?

Ja, die volle Abrechnungsfähigkeit bzw. Refinanzierbarkeit des hellomed-Services ist gewährleistet.

Konkret kann der Pflegedienstleister den hellomed-Service über 2 Wege refinanzieren:

Option 1: Refinanzierung durch Hauskrankenpflege-Richtlinie (HKP) Nr. 26

Diese beinhaltet:

– das Stellen der ärztlich verordneten Medikamente, also das Bereitstellen und Zusammenstellen der Arzneimittel sowie die Einnahmekontrolle,

– die Verabreichung, zum Beispiel die orale Einnahme von Tabletten.

Wichtig: In der Vergangenheit gab es häufig Unsicherheiten bei Pflegediensten bei der Abrechnung der HKP Nr 26, insbesondere in Bezug auf das Richten der Medikamente bei Einbindung einer verblisternden Apotheke.  Die Abrechnungsfähigkeit ist jedoch auch dann mit den Kassen gewährleistet und klar geregelt – siehe Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses

Weitere Informationen zur Abrechnungsfähigkeit der HKP Nr. 26 finden Sie im folgenden Ratgeberartikel

Option 2: Refinanzierung durch eine Servicegebühr für Rezepte- & Arzneimittelbeschaffung

Anfallende Leistungen wie das Besorgen von Rezepten können durch den Pflegedienst mit den Kunden abgerechnet werden:  Dies geschieht entweder als Privatzahlerleistung oder durch den §45b Entlastungsbetrag oder §36 Pflegesachleistung (Stichwort „Bewältigung und Gestaltung des alltäglichen Lebens im häuslichen Umfeld“). Für mehr Informationen zur Refinanzierbarkeit sprechen Sie uns gerne an.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Abrechnung mit Pflegedienstleister: Die hellomed-Club-Mitgliedschaftsgebühr wird monatlich per Rechnung oder Lastschrift mit dem Pflegedienstleister abgerechnet. Diese erhält der Pflegedienstleister als Email und ist transparent nach Patient und Leistung aufgeschlüsselt.

Abrechnung mit Patienten: Sollten Patienten nicht von der gesetzlichen Zuzahlung der Arzneimittel befreit sein oder zusätzliche nicht verschreibungspflichtige Medikamente bzw. Nahrungsergänzungsmittel bestellen, werden diese als separate Rechnung an den Patienten gestellt.
Diese wird als Email an Ihren Patienten, Angehörigen oder Betreuer gesendet und ist monatlich per Rechnung oder Lastschrift zu begleichen.

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